Header_Landschaft101_8747

News

23.03.2020

Ministerium überträgt der LMS Agrarberatung GmbH die Organisation und Analytik der "Besonderen Ernte- und Qualitätsermittlung (BEE)"

Um genaue Informationen über die Erträge und Ernten von Getreide, Raps und Kartoffeln zu gewinnen, wird alljährlich eine Besondere Ernte- und Qualitätsermittlung (BEE) durchgeführt. Grundlage für diese Erhebung sind die §§ 44 Absatz 2, 47 und 95 des Agrarstatistikgesetzes (AgrStatG) und die allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der BEE vom 23. Juli 1997.
Mit Beginn des Jahres 2020 ist von Seiten des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern die LMS Agrarberatung GmbH beauftragt worden, die BEE zu organisieren und durchzuführen. Damit liegen die Aufgaben der Vorbereitung, Logistik und Analytik in einer Hand.
Die Proben und deren Untersuchungsergebnisse werden ausschließlich für die gesetzlich normierten Zwecke des Agrarstatistikgesetzes genutzt.
Seitens der LUFA Rostock können Ihnen auf Wunsch die Untersuchungsergebnisse Ihrer Proben zur Verfügung gestellt werden.
Für die Inhaber/Innen bzw. Leiter/Innen der ausgewählten landwirtschaftlichen Betriebe besteht nach § 93 Absatz 1 AgrStatG in Verbindung mit § 15 BStatG eine Auskunftspflicht.

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an:

Julia Kaiser
LMS Agrarberatung GmbH
Telefon: 0381 877133-18
Mobil: 0162 1388047
E-Mail: jkaiser@lms-beratung.de