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News

18.08.2020

Entscheidung über Futternutzung auf ökologischen Vorrangflächen

Voraussichtlich am 18.September wird der Bundesrat den Weg dafür freimachen, dass Untersaaten und Zwischenfruchtflächen, welche in 2020 als Ökologische Vorrangflächen durch die Landwirte im Agrarantrag ausgewiesen wurden, für die Futternutzung (sowohl Mahd wie Beweidung mit allen Tierarten) ab den 01.10.2020 genutzt werden können.

„Ich bin zuversichtlich, dass die Nutzung dieser Flächen ab dem 01.10.2020 für die Futternutzung für ganz Mecklenburg-Vorpommern freigegeben werden kann. Damit hätten dann 1247 Landwirte die Möglichkeit, 80.200 ha dieser ökologischen Vorrangflächen für die Futterwerbung zu nutzen“, so Minister Backhaus.

Eine Anzeige mit Angabe der Parzellen, auf denen die Untersaaten bzw. Zwischenfrüchte genutzt werden, werde aber erforderlich sein.

(Auszug aus der PM Nr.158/2020 des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt)