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News

05.04.2018

Stellungnahme des Europäischen Rechnungshofes zur Gemeinsamen Agrarpolitik

Der Europäische Rechnungshof hat heute dazu aufgerufen, künftigen Ausgaben im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ehrgeizige und relevante Leistungsziele zugrunde zu legen und gleichzeitig alle Anforderungen in Bezug auf Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit zu erfüllen. Die Mittel sollten nach Ansicht der Prüfer zudem dort eingesetzt werden, wo sie einen erheblichen EU-Mehrwert erbringen können. Dieser Aufruf ist einem Themenpapier über die Zukunft der GAP zu entnehmen, das der Hof als Reaktion auf die Mitteilung der Europäischen Kommission über die Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft in der Zeit nach 2020 erstellt hat. Die GAP wird zurzeit überprüft, da der laufende siebenjährige Planungszeitraum für die EU-Finanzen im Jahr 2020 endet. Den Prüfern zufolge sind bei einigen GAP-Maßnahmen die Zielsetzungen nicht klar. So bestand beispielsweise das Ziel der bei der letzten GAP-Reform eingeführten Ökologisierungsmaßnahme in der Verbesserung der Umweltleistung der GAP, jedoch war nicht spezifisch vorgegeben, welchen Umwelt- und Klimabeitrag die Maßnahme leisten sollte. Ziele sollten, soweit möglich, quantifiziert werden, und zwar nicht nur in Bezug auf den Output, sondern auch in Bezug auf Ergebnisse und Auswirkungen.

"Die Finanzmittel für die Landwirtschaft werden unter Umständen den Maßnahmen zugewiesen, bei denen sie wahrscheinlich vollständig ausgeschöpft werden, und nicht etwa Maßnahmen, mit denen wesentliche Bedürfnisse erfüllt und Ergebnisse erzielt werden", erläuterte João Figueiredo, das für das Themenpapier zuständige Mitglied des Europäischen Rechnungshofs. " Dies entspricht einer Ausgaben- und nicht einer Leistungskultur." Die Prüfer erkennen an, dass die Kommission einer Reihe von Empfehlungen, die der Hof im Laufe der Jahre ausgesprochen hat, gefolgt ist und dass sie es sich zum Ziel gesetzt hat, einen neuen leistungsbasierten Rahmen zu schaffen. Sie weisen aber darauf hin, dass einige der Statistiken die in ihren früheren Berichten dargelegten Kriterien nicht erfüllen und dass wahrscheinlich ähnliche Maßnahmen gefördert werden wie in der Vergangenheit.

Zurzeit gibt es auf EU-Ebene kein statistisches System, das Informationen über den Lebensstandard der landwirtschaftlichen Bevölkerung bereitstellt. Die Prüfer haben wiederholt zur Erhebung solcher Daten als Grundlage für Strategien zur Gewährleistung einer angemessenen Lebenshaltung für die landwirtschaftliche Bevölkerung und für andere Ziele der GAP aufgerufen. Ein Kernelement des Kommissionsansatzes ist ein "neues Umsetzungsmodell", das auf mehr Flexibilität und Subsidiarität beruht und den Mitgliedstaaten mehr Verantwortung für die Leistung überträgt. Nach Ansicht der Prüfer ist für den Erfolg des neuen Modells Folgendes erforderlich:

  • Maßnahmen, die auf fundierten wissenschaftlichen Erkenntnissen und Statistiken basieren und eindeutig zu den gewünschten Ergebnissen führen;
  • relevante, ehrgeizige und überprüfbare Vorgaben für die neuen "GAP-Strategiepläne", die an den EU-Zielen ausgerichtet sind;
  • robuster Rahmen zur Überwachung und Bewertung der Leistung;
  • solide Kette der Rechenschaftspflicht und Finanzkontrolle, die Gewähr dafür gibt, dass die Rechtsvorschriften eingehalten und Leistungen erbracht werden.

 Das Themenpapier des Hofes "Die Zukunft der GAP" ist auf der Website des Hofes (eca.europa.eu) abrufbar.

(PM des Europäischen Rechnungshofes, Luxemburg, 19. März 2018)