Header_Landschaft101_8747

News

04.07.2020

Bundesrat leitet Richtungswechsel in Sauenhaltung ein

Der Bundesrat hat heute einen entscheidenden Richtungswechsel in der Sauenhaltung eingeleitet.
Die Länderkammer hat mehrheitlich der Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltung zugestimmt, dies jedoch von zum Teil deutlich weitergehenden Änderungen für mehr Tierwohl abhängig gemacht. Einen entsprechenden Änderungsantrag hatten die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein gemeinsam als Kompromissvorschlag der Bundesländer eingebracht. Die Haltung von Sauen in sogenannten Kastenständen ist damit künftig erheblich eingeschränkt - zugunsten der Ausweitung der Gruppenhaltung.

Vor allem die bisherige Praxis der Kastenstandhaltung im Deckbereich ist nach Auffassung der Länderkammer nicht verhaltensgerecht und schränkt die Bewegungsfreiheit der Tiere und die sozialen Kontakte zu stark ein. Deshalb soll diese nach dem Beschluss des Bundesrates nunmehr innerhalb von acht Jahren abgeschafft werden. Die Bundesregierung hatte dafür 15 Jahre als Übergangszeitraum vorgesehen.

Die Fixation der Sauen ist dann nur noch zum Zeitpunkt der Besamung zulässig In der Gruppenhaltung ist zudem eine Bodenfläche von mindestens fünf Quadratmetern pro Sau sowie organisches und faserreiches Beschäftigungsmaterial vorgeschrieben. Die Betriebe haben den Behörden innerhalb von drei Jahren ihre Umbaukonzepte und innerhalb von fünf Jahren die Bauanträge vorzulegen.

Auch die Kastenstandhaltung für geburtshilfliche Maßnahmen im Abferkelbereich wurde neu geregelt. Sie soll künftig maximal fünf Tage pro Durchlauf möglich sein. Die erforderlichen Umbaumaßnahmen sind innerhalb von 15 Jahren auszuführen. Bereits in der Übergangszeit müssen die Kastenstände so beschaffen sein, dass sich das Tier jederzeit ungehindert hinlegen und Kopf sowie Gliedmaßen ausstrecken kann. Dies darf nicht durch bauliche Hindernisse beschränkt werden.

Allein für die Umstellung der Haltungssysteme im Abferkelbereich seien vom Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e.V. (KTBL) Kosten von rund 1,1 Milliarden Euro ermittelt worden. Minister Backhaus verwies darauf, dass bereits seit 2019 für die entsprechende Modernisierung der Schweineställe Fördermittel nach Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) möglich sind. Vorerst befristet bis zum 31.12.2025 kann das Landwirtschaftsministerium einen Zuschuss von 30 Prozent der Nettoinvestitionskosten gewähren.
In seinem Corona Soforthilfe-Programm hat der Bund zudem 300 Mio. Euro als bundesweites Soforthilfepaket angekündigt. Damit soll insbesondere die Modernisierung der Ställe ohne Kapazitätserweiterung hin zu mehr Tierwohl, insbesondere auch hinsichtlich der Neugestaltung der Kastenstände, begleitet werden.

(Auszug aus einer PM des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt)