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News

15.06.2022

Broschüre zum Verbraucherschutz 2021 erschienen

Am Vormittag hat der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, die Broschüre „Verbraucherschutz im Fokus 2021“ vorgestellt. Das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) in Rostock bietet mit dem Heft einen umfangreichen Überblick über die zahlreichen Aufgaben und Untersuchungsergebnisse des vergangenen Jahres.

„Im letzten Jahr hat uns eine ganze Reihe an Themen in Atem gehalten. Diese reichte von der gefährlichen Afrikanischen Schweinepest über Pflanzenschutzmittel in Obst und Gemüse bis hin zu dem Verbot bestimmter Tattoofarben. In der vorherigen Ausgabe konnten wir darüber berichteten, wie es uns gelungen war, die Schweinepest auszusperren. In diesem Jahr hatten wir es nun das erste Mal mit Einträgen der Tierseuche im Landesinneren zu tun. Nur durch schnelles, konsequentes und vor allem zielorientiertes Handeln all der beteiligten Institutionen ist es gelungen, dass das Land keine weiteren Ausbrüche in Schweinehaltungen zu verzeichnen hatte. Mein Dank gilt den Veterinärämtern, der engagierten Jägerschaft, unserer Landesforstanstalt und natürlich auch dem LALLF.

Afrikanische Schweinepest

Am 15.11.2021, gab es den ersten ASP-Nachweis in MV. Anstatt des zu erwartenden Ausbruchs in der Wildschweinpopulation war hier eine große Schweinemastanlage im Landkreis Rostock mit über 4.000 Hausschweinen betroffen. Zwei Mastschweine waren plötzlich verendet und erreichten die Pathologie des LALLF zur Sektion. Weniger als vier Stunden später lag der Befund vor. Die Bestätigung lieferte das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut auf der Insel Riems am Abend. Der Ausbruch der ASP im Land galt somit als bestätigt. MV war damit das dritte Bundesland in Deutschland, in dem bei Wildschweinen die Afrikanische Schweinepest nachgewiesen wurde. Die Untersuchungszahlen zum ASP-Erreger/Genomnachweis haben sich im LALLF daraufhin stetig erhöht auf fast 20.000. Seit 2017 wurden zunächst Indikatortiere beprobt (Fallwild, Unfalltiere, krank angesprochen erlegte Tiere). Im Oktober 2020 haben zeitgleich die Veterinärämter der Landkreise MSE und VG verfügt, dass auch Proben aller gesund gestreckten Wildschweine aus einer Pufferzone zu Brandenburg und Polen zum LALLF verschickt werden müssen. Das betrifft einen Korridor von 20 bis 30 km in Jagdgebieten in östlichen und südlichen Regionen von MV. Auch für Betriebe mit Hausschweinen ist ein freiwilliges ASP-Monitoring per Erlass vom 03.04.2020 aufgelegt worden. Danach sind wöchentlich jeweils mindestens zwei verendete Schweine pro Betriebseinheit per Bluttupfer zu beproben. Das Monitoring soll im Falle eines ASP-Ausbruches den Betrieben, die im Restriktionsgebiet liegen, aber selbst ohne Nachweis sind, die Handelsbeziehungen weitestgehend ermöglichen. Inzwischen haben sich mehr als 130 Betriebe diesem Monitoring angeschlossen. Den höchsten Anstieg an Probenzahlen im LALLF ergab der Erlass des LM vom November 2021. Seit dem Dezember 2021 sind alle gesund gestreckten Wildschweine aus den Landkreisen VG, LUP, MSE, dem Altkreis Güstrow sowie der Landesforst auf ASP zu untersuchen. Weil das Fleisch, insbesondere an Weihnachtsfeiertagen, frisch verarbeitet werden sollte, entstand zusätzlicher Zeitdruck im Labor. Auch logistische Fragen zur Probenübergabe mussten geklärt werden. Teilweise wurden Sonderkuriere für einen schnelleren Probentransport zum LALLF eingesetzt. Um einen Zeitverzug in der Ergebnisübermittlung zu vermeiden, ist auf der Homepage des Amtes ein Service eingerichtet worden: Die Untersuchungsergebnisse stehen online zur Verfügung, welche die Jäger auf der LALLF-Homepage anhand der Wildursprungsnummern heraussuchen können. Die Region um den Betrieb im Landkreis Rostock gilt wieder als ASP-frei. Dagegen kann das Restriktionsgebiet des positiven Wildschweinfundes im Landkreis LUP nach EU-Recht frühestens 12 Monate nach dem letzten positiven ASP-Nachweis aufgehoben werden. Tierhandel und Jagdwesen unterliegen bis dahin besonderen Maßnahmen“, so Minister Backhaus.

Die Lebensmittelüberwachung sei eine der zentralen Aufgaben des LALLF, führt der Minister weiter aus:

„Insgesamt wurden 6.794 Proben Lebensmittel und weinrechtliche Erzeugnisse sowie 446 Proben Bedarfsgegenstände, kosmetische Mittel und Tabak zur Überprüfung eingesandt. Den überwiegenden Anteil bildeten die risikoorientiert geplanten Proben. Darüber hinaus wurden anlassbezogen Verdachts-, Verfolgs- und Beschwerdeproben aufgrund besonderer Feststellungen durch Behörden, aber auch Verbraucher zur Untersuchung übergeben.

Von den insgesamt 7.240 untersuchten Proben wiesen 12 % Mängel in Bezug auf die rechtlich vorgeschriebenen Anforderungen auf und waren zu beanstanden. Diese Beanstandungsquote entspricht denen der Vorjahre und ist nahezu unverändert.

Bei den festgestellten Beanstandungen der Proben betrafen:

  • 65,9 % Mängel bei der Kennzeichnung und Aufmachung aufgrund von irreführenden Bezeichnungen, abweichenden Angaben bei Inhaltsstoffen und Nährstoffen sowie fehlenden oder nicht vorschriftsgemäßen Angaben zu Allergenen und Zusatzstoffen,
  • 24,1 % Abweichungen bei der mikrobiologischen Beschaffenheit aufgrund von Nachweisen von pathogenen Keimen, z.B. Salmonellen, Listeria monocytogenes, Verotoxin bildende Escherichia coli, Campylobacter sowie erhöhten Gehalten an hygienerelevanten Bakterien,
  • 4,6 % Abweichungen bei der Zusammensetzung von Erzeugnissen aufgrund von nicht korrekten Angaben bei Inhalts- und Zusatzstoffen bzw. eine unzulässige Verwendung von Zusatzstoffen, wie z. B. fehlende Angaben zu Allergenen, Überschreitungen von Höchstmengen an Süßungsmitteln, Konservierungsmitteln, Glutaminsäure,
  • 5,4 % andere Abweichungen, resultierend aus Nachweisen von erhöhten Gehalten an Pflanzenschutzmittelrückständen und Kontaminanten, Feststellungen von Fremdkörpern und Verunreinigungen sowie Abweichungen von speziellen Anforderungen nationaler und europäischer Verordnungen.

Besondere Proben wurden dem LALLF MV überwiegend anlassbezogen aufgrund des Vorliegens eines speziellen Verdachts oder im Zusammenhang mit Beschwerden zur Untersuchung vorgelegt. So stand beispielsweise eine Gewürzmischung im Verdacht, in Zusammenhang zu einer Erkrankung zu stehen, da nach dem Verzehr Maden darin gefunden wurden. Das Vorhandensein von Vorratsschädlingen konnte bei der sensorischen Untersuchung bestätigt werden. Es wurden sowohl lebende Larven als auch eine starke Gespinstbildung nachgewiesen, jedoch keine bakteriellen Krankheitserreger. Ein weiteres Beispiel: Ein LKW mit 18 t Ladung Atlantischem Lachs aus Norwegen fiel bei der Grenzkontrolle aufgrund auslaufender Flüssigkeit auf. Bei genauerem Hinsehen war die Kühlung des Laderaumes defekt. Somit musste die Fischladung vorübergehend in einem Kühlhaus untergebracht und auf Genusstauglichkeit untersucht werden. Jeweils fünf ausgenommene Fische mit einem Gewicht von 4 bis 5 kg waren in Styroporkisten auf Eis verpackt. Eine Kiste wurde zur sensorischen, mikrobiologischen und chemischen Untersuchung übergeben. Aufgrund der guten Verpackung wurde trotz der ausgefallenen Kühlung im LKW eine Temperatur von 2,5°C um den Fisch gehalten. Sämtliche Untersuchungsergebnisse waren ohne Abweichungen, sodass einem Weitertransport mit einem anderen LKW nichts im Wege stand.“

Auch Fälle von Lebensmittelbetrug habe das LALLF aufdecken können, erklärt der Minister und listet einige Beispiele auf:

„Der Begriff „Lebensmittelbetrug“ hat sich in der Überwachung in den letzten Jahren etabliert und ist vielen Verbrauchern im Zusammenhang mit dem Pferdefleischskandal im Jahr 2013 bekannt. Das Europäische Netzwerk zur Bekämpfung von Lebensmittelbetrug der EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission (EU Food Fraud Network) benennt vier Kriterien, die erfüllt sein müssen, um von „Lebensmittelbetrug“ auszugehen:

  • Vorsatz
  • Verstoß gegen das EU-Lebensmittelrecht
  • Gewinnerzielung
  • Täuschung des Verbrauchers

Olivenöl, Milch, Honig, Gewürze, Obstsäfte, Wein, Vanilleextrakt und Fisch sowie Bio-Lebensmittel sind gemäß dem EU Food Fraud Network zufolge am häufigsten von Lebensmittelbetrug betroffen.

Im Jahr 2019 wurden im Rahmen eines Landesüberwachungsprogrammes zehn Olivenöle nativ extra und ein Gemisch aus raffiniertem und nativem Olivenöl aus gastronomischen Einrichtungen und vereinzelt auch aus Supermärkten auf Qualität und Reinheit nach den vorgegebenen gesetzlichen Bestimmungen untersucht. Dabei spielt auch die sensorische Untersuchung eine wesentliche Rolle, welche von einem in der EU zugelassenen Olivenöl-Panel durchgeführt wird. Die zwei Öle aus den Supermärkten erbrachten gesetzeskonforme Ergebnisse. Bei der Untersuchung der Olivenöle aus den gastronomischen Einrichtungen mussten zwei Proben aufgrund von Abweichungen in der Qualität und Reinheit herabgestuft werden. Die auf dem Etikett angegebene Kategorie „nativ extra“ war nicht zutreffend und wurde als irreführend beurteilt.

2019 bis 2021 wurden 180 Proben auf die deklarierten Tierarten überprüft, wobei 37 Proben Auffälligkeiten zeigten. Davon wurden 13 Proben aufgrund der Tierartenauslobung als „zur Irreführung geeignet“ eingestuft. Dies betraf:

  • neun Proben Fische, die unter falschen Handelsbezeichnungen vermarktet wurden,
  • zwei Proben Schafskäse, die tatsächlich aus Kuhmilch hergestellt wurden,
  • zwei Proben, die als Kochschinken/Schinken ausgelobt wurden, so dass ohne einen gesonderten Hinweis auf eine andere Tierart, davon auszugehen war, dass es sich um Teile von Schweinen handelt. Tatsächlich bestand der Schinken aus Putenfleisch.

Die Überprüfung von Lebensmitteln im Hinblick auf ihre Zusammensetzung und Beschaffenheit im Zusammenhang mit den deklarierten Angaben wird weiterhin einen bedeutenden Schwerpunkt der Untersuchungen in der amtlichen Lebensmittelüberwachung bilden.“

Erfreulich seien die Besatzmaßnahmen des Landesamtes verlaufen, erklärt der Minister abschließend:

„Ein Teil der Einnahmen aus dem Verkauf von Angelerlaubnissen für Küstengewässer des Landes MV steht für Besatzmaßnahmen und damit im Zusammenhang stehende fischereiwissenschaftliche Untersuchungen in den Küstengewässern

  • zur Erhaltung,
  • zum Aufbau und
  • zur Pflege eines dem Gewässer angepassten Fischbestands

und

  • für vorbereitende Arbeiten zur Besatzdurchführung

sowie

  • für erforderliche Effizienzkontrollen

zur Verfügung. Das LALLF ist für die Verwaltung dieser Mittel verantwortlich.

Seit dem Jahr 2000 werden durch die obere Fischereibehörde Besatzmaßnahmen in den Küstengewässern und deren Zuflüssen zur Erhaltung, zum Aufbau und zur Pflege eines dem Gewässer angepassten Fischbestandes durchgeführt. So konnten im Jahr 2021 in Fortführung des Besatzprogramms

  • rund 400.000 Ostseeschnäpelbrütlinge zum Bestandsaufbau in den Peenestrom und das Kleine Haff und
  • 300.000 Meerforellenbrütlinge zur Bestandsstützung in die Fließgewässer ausgebracht werden. Die Kosten für die Besatzmaßnahmen betrugen im Jahr 2021 42.800 Euro. Um den Erfolg der Besatzmaßnahmen zu kontrollieren, wurden für den Meerforellenbesatz durch Fischereibiologen Probebefischungen zum Monitoring und zur Effizienzkontrolle in den besetzten Fließgewässern sowie Laichplatzuntersuchungen durchgeführt. Die Ergebnisse der Effizienzkontrolle bekräftigen die Wirksamkeit der Besatzmaßnahmen. Entsprechende Nachweise wurden geführt und dokumentiert.

Der versuchsweise Glasaalbesatz in Küstengewässern hat sich nach den nunmehr vorliegenden Ergebnissen des Kooperationsprojektes zwischen Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei MV und dem LALLF als sehr erfolgreich erwiesen. Daher wurde im Hinblick auf die gegenwärtig äußerst schwierige Situation der hiesigen Küstenfischerei die künftige Durchführung von Besatzmaßnahmen mit Glasaalen auch in Küstengewässern beschlossen. Das Institut für Fischerei wird diese fachlich begleiten und erarbeitet Empfehlungen zur Umsetzung des Aalbesatzes. Für die Fischart Ostseeschnäpel laufen noch umfangreiche wissenschaftliche Untersuchungen, deren Ergebnisse voraussichtlich im Jahr 2022 vorliegen und erst dann evaluiert werden können. So haben die FachkollegInnen des LALLF nochmals die Lieferung von Ostseeschnäpel-Besatz für das Frühjahr 2022 beauftragt.“

 

PM des Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, vom 15.06.2022