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News

04.06.2020

Auswirkungen der geänderten Düngeverordnung (DüV) auf die Umsetzung der Cross Compliance Regelungen

Die Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung (DüV) ist am 1. Mai 2020 in Kraft getreten. Die geänderte Düngeverordnung dient vornehmlich der Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 21. Juni 2018 wegen unzureichender Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie. Die Bestimmungen der geänderten Düngeverordnung haben damit auch Auswirkungen auf die Cross Compliance-Regelungen.

Die bei Cross Compliance zu beachtenden Änderungen wurden durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zusammengestellt.

Hier finden Sie dazu nähere Informationen

(Auszug aus einer Meldung des BMEL)