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News

10.08.2021

Abschlussbericht Besondere Ernte- und Qualitätsermittlung (BEE) 2020

Seit dem Jahr 1991 wird in Mecklenburg-Vorpommern jährlich die Besondere Ernteermittlung - seit 2004 als "Besondere Ernte- und Qualitätsermittlung" - (BEE) bei Getreide und Kartoffeln durchgeführt. Ab 1995 wurde Winterraps mit einbezogen.
Die Besondere Ernte- und Qualitätsermittlung hat in Verbindung mit der Bodennutzungshaupterhebung die Aufgabe,
zu einem möglichst frühen Zeitpunkt exakte Angaben über die Menge und die Qualität der Ernte ausgewählter
Fruchtarten zu liefern. Die benötigten Informationen werden durch die Auswertung von repräsentativen Ertragsfeststellungen gewonnen. Die Anzahl der für die Ertragsfeststellung jährlich zu analysierenden Flächen sowie für die Qualitätsbestimmung zu ziehenden Proben von diesen Flächen steht in enger Beziehung zum Umfang und zur  regionalen Verteilung der Anbauflächen der betreffenden Fruchtarten.

Die Notwendigkeit der Besonderen Ernte- und Qualitätsermittlung ergibt sich aus folgenden Zusammenhängen:

  • Getreide und Kartoffeln stellen nach wie vor wichtige Grundnahrungsmittel für die Bevölkerung sowie eine bedeutende Futtergrundlage für die Veredlungsproduktion dar.
  • Winterraps hat seit Jahren einen beträchtlichen Anteil am Ackerland. Exakte Ertragsangaben sind eine  unverzichtbare Berechnungsgrundlage für die Abschätzung der Potenziale im Food- und Non-Food-Bereich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene.
  • Eine quantitativ und qualitativ zufriedenstellende Versorgung setzt eine ausreichende Markttransparenz voraus.
  • Durch ihren Beitrag zur Marktinformation wirkt die BEE extremen Preisentwicklungen entgegen, die weder im Interesse der Erzeuger noch der Verbraucher liegen.
  • Vor dem Hintergrund der steigenden Bedeutung eines vorsorgenden Verbraucherschutzes gewinnt die BEE als Datenbasis für die Belastung des Getreides mit gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen an Gewicht.

Grundlage der Erhebung sind die §§ 46 und 95 des Gesetzes über Agrarstatistiken in der Fassung vom 17. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3886), das zuletzt durch 109 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626) geändert worden ist, und die allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Besonderen Ernte und Qualitätsermittlung (BEE) vom 23. Juli 1997.
Nachteile für die Erhebungsbetriebe, die nach dem Zufallsprinzip ausgewählt werden, sind damit ausgeschlossen. Für die Planung und Durchführung der BEE im Lande Mecklenburg-Vorpommern ist eine Landesarbeitsgemeinschaft  beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt verantwortlich. Diese besteht aus Vertretern des Ministeriums für  Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, des Statistischen Amtes Mecklenburg- Vorpommern, der   Landwirtschaftlichen Untersuchungs- und Forschungsanstalt Rostock der LMS Agrarberatung, der  Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern, des Landesamtes für  Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern sowie des Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern."

(Auszug aus den Vorbemerkungen zum Abschlussbericht "Besondere Ernte- und Qualitätsermittlung" 2020)