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News

13.12.2022

Verabschiedung der Düngelandesverordnung vertagt

Die für heute geplante Verabschiedung der Düngelandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern wird erst im Januar 2023 erfolgen. Das verkündete der zuständige Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus heute im Rahmen eines Interviews mit dem Norddeutschen Rundfunk in Schwerin.

Als Grund gab er an: „Wir haben vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie kurzfristig die Meldung erhalten, dass die umfassend analysierten Nitratwerte für 2021 zur Verfügung stehen. Diese Werte stammen aus dem Landesmessnetz und sind derzeit die aktuellen Daten zur Nitratbelastung unseres Grundwassers, die in MV vom Landesdienst erhoben wurden. Diese Daten wollen wir noch in diesem Jahr auswerten und in die Düngelandesverordnung bzw. in die Ausweisung der roten Gebiete einspeisen. Damit kommen wir unserem eigenen Anspruch, aber auch einer zentralen Forderung des Bauernverbandes aus der Verbändeanhörung Ende November nach.“

Backhaus stellte sich offen den kritischen Fragen der Medien und erklärte, warum die Daten sein Ministerium so überraschend erreichten: „Im August 2022 hat der Bund die Daumenschrauben für den Gewässerschutz weiter angezogen und nach Vorgaben der EU die Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung der nitratbelasteten Gebiete neu erlassen. Uns allen war klar: Es wird auch für MV eine verschärfte Düngelandesverordnung 2022 geben. Wir haben die neue Rechtslage zum Anlass genommen, um unser Messnetz erneut auf den Prüfstand zu stellen und zu ermitteln, welche Messstellen mit der neuen Verwaltungsvorschrift kompatibel sind. Konkret haben wir uns über 1.600 Messstellen angeschaut. Davon sind 816 im Sinne der Verwaltungsvorschrift geeignet. Für 360 davon liegen nun aktuelle Nitratwerte vor. Dabei handelt es sich um oberflächennahe Grundwassermessstellen, die vom Land eingerichtet und überwacht werden. Die Beprobung dieser Messstellen hat im Frühjahr und im Herbst 2021 stattgefunden. Was kaum jemand weiß: Hier werden nicht nur irgendwelche Werte abgelesen; was folgt ist ein aufwendiger Analyseprozess, bei dem sich die Kolleginnen und Kollegen in den Laboren über 80 Parameter je Probe anschauen. Es entstehen hunderte Datensätze, die in Datenbanken eingegeben und anschließend auf ihre Plausibilität hin überprüft werden müssen. Das ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, der wir trotz Corona und anderer Krankheitsausfälle mit Hochdruck nachgekommen sind und deren Abschluss sich nicht auf den Tag genau terminieren lässt.“

Der Minister räumte zwar ein, dass das Timing sicherlich nicht ganz glücklich gewesen sei; wichtiger sei aber, dass es in Mecklenburg-Vorpommern am Ende eine Düngelandesverordnung gebe, die sich auf aktuelle Daten stützt und ein möglichst realistisches Bild von der Belastungssituation zeichne. Ein Schaden für die Landwirtinnen und Landwirte entstehe durch die Verzögerung nicht, da die Düngesaison erst am 1. Februar wieder beginnt, so Backhaus. Auch geht das Ministerium davon aus, dass die Verwendung der aktuellen Landesdaten nicht zu gravierenden Veränderungen der Gebietskulisse führen wird, die von einer eingeschränkten Düngung betroffen wäre.

PM des Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, vom 13.12.2022