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News

14.01.2019

Nährstoffbilanzierungs-Programm nach Düngeverordnung und Stoffstrombilanzverordnung

Das Nährstoffbilanz-Programm M-V ist jetzt bei der LFB verfügbar!

Mit Inkrafttreten der neuen Düngeverordnung (DüV) in 2017 sowie der Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) in 2018 ergeben sich sowohl für Landwirte als auch z. B. für gewerbliche Tierhalter und Biogasbetriebe neue und zusätzliche Anforderungen an die Nährstoffbilanzierung.
Durch die neue DüV haben sich zudem zahlreiche Änderungen im Rahmen der jährlich zu erstellenden Nährstoffvergleiche ergeben. Hier ist u. a. die neue Methode zur Ermittlung Abfuhr von den Grobfutterflächen durch Wiederkäuer zu nennen.
Die StoffBilV verpflichtet vor allem tierhaltende Betriebe, gewerbliche Tierhalter und Biogasbetriebe jährlich eine sogenannte Stoffstrombilanz zu erstellen.
Nicht in allen Fällen sind Betriebe zur Erstellung eines Nährstoffvergleiches nach DüV oder einer Stoffstrombilanzierung verpflichtet. Bitte prüfen Sie daher vorab, ob Ihr Unternehmen von den Bilanzierungen betroffen ist. Hinweise und Erläuterungen finden sich dazu auf den Internetseiten der LFB.

Das vorliegende Programm soll dem Landwirt ein Werkzeug an die Hand geben, beide Formen der Nährstoffbilanzierung (Nährstoffvergleich nach DüV, Stoffstrombilanz nach StoffBilV) einfach und rechtssicher ermitteln sowie die Berechnungswege nachvollziehbar dokumentieren zu können.