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News

29.10.2018

Antragsfrist verlängert - Anträge auf Dürrehilfe können bis zum 16. November gestellt werden

Ab sofort können landwirtschaftliche Betriebe Anträge auf finanzielle Unterstützung aus dem Bund-Länder-Dürrehilfsprogramm stellen. Die Unterlagen stehen jetzt auf der Startseite des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt unter https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Service/Foerderungen/Hilfen-fuer-Landwirte/ zum Download bereit.

Die Anträge auf einen anteiligen Schadensausgleich können bis zum 16. November2018 beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg in Schwerin, Bleicherufer 13 in 19053 Schwerin eingereicht werden,  in Papierform oder per E-Mail an h.rentz@staluwm.mv-regierung.de.

Ausgeglichen werden aus dem Bund-Länder-Dürrehilfsprogramm maximal 50 Prozent des dem Unternehmen durch die Trockenheit entstandenen Schadens. Von dieser 50-prozentigen Schadenshilfe („Billigkeitsleistung“) werden noch in diesem Jahr Abschlagszahlungen in Höhe von maximal 70 Prozent ausgereicht; die Endabrechnung erfolgt im Jahr 2019. Die Anträge von Futterbau- und Ökolandbaubetrieben werden prioritär bearbeitet.

Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus unterstreicht noch einmal, dass die Hilfen aus Steuergeldern beglichen werden, die nicht pauschal und ohne Nachweise verausgabt werden können. „Der Bundesrechnungshof hat die Auszahlungen der Gelder an strenge Kriterien geknüpft“, so der Minister. Voraussetzung für einen Teilausgleich witterungsbedingter Schäden sei die Existenzgefährdung des Antragstellers. „Ich ermuntere betroffene Landwirte ausdrücklich, ihre Anträge umgehend zu stellen. Wir setzen alles daran, dass die Auszahlungen schnell in den Betrieben ankommen. Je zügiger die Anträge eingehen, desto eher können wir auszahlen.“

Mecklenburg-Vorpommern gehört zu den ersten Bundesländern, die das Dürrehilfe-Antragsverfahren eröffnen. Unterstützt werden aus dem 50- Millionen-Euro-Hilfsprogramm – je zur Hälfte finanziert von Land und Bund – Landwirte, die aufgrund der Dürre in Existenznot geraten sind. Besonders betroffen sind die viehhaltenden Betriebe, für die nach dem ersten Schnitt kein Futter nachgewachsen ist. Ebenso betroffen sind etliche Ökobetriebe.

(PM 09.10.2018, Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, verändert am 29.10.18)