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Landesverordnung zum ErosionsschutzNähere Informationen zu der am 3. Juni 2010 im Rahmen der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung erlassenen VO finden Sie hier.Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat am 3. Juni 2010 im Rahmen der Umsetzung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung eine Landesverordnung zum Erosionsschutz erlassen, die mit dem Tag der Verkündigung in Kraft tritt. Es handelt sich um die Die Zuständige Stelle für Landwirtschaftliches Fachrecht und Beratung (LFB) hat in ihrer Fachinformation: DZVV-10-06 vom 3. Juni 2010 den Wortlaut dieser Verordnung wiedergegeben und mit Anlagen und Erläuterungen versehen, wie der "Anlage (zu § 2): Methode zur Einteilung von landwirtschaftlich genutzten Flächen nach dem Grad ihrer Erosionsgefährdung durch Wasser und Wind gemäß § 2 Absatz 1 der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung in Mecklenburg-Vorpommern"
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