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Landesverordnung zum Erosionsschutz

Nähere Informationen zu der am 3. Juni 2010 im Rahmen der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung erlassenen VO finden Sie hier.

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat am 3. Juni 2010 im Rahmen der Umsetzung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung eine Landesverordnung zum Erosionsschutz erlassen, die mit dem Tag der Verkündigung in Kraft tritt.

Es handelt sich um die
"Landesverordnung zur Umsetzung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung hinsichtlich des Erosionsschutzes landwirtschaftlicher Flächen (Erosionsschutzlandesverordnung - EroSchutzzLVO M-V)"
GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 200-6-42 / GVOBl. für MV; Nr. 10/2010, S. 306

Die Zuständige Stelle für Landwirtschaftliches Fachrecht und Beratung (LFB) hat in ihrer Fachinformation: DZVV-10-06 vom 3. Juni 2010 den Wortlaut dieser Verordnung wiedergegeben und mit Anlagen und Erläuterungen versehen, wie der

"Anlage (zu § 2): Methode zur Einteilung von landwirtschaftlich genutzten Flächen nach dem Grad ihrer Erosionsgefährdung durch Wasser und Wind gemäß § 2 Absatz 1 der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung in Mecklenburg-Vorpommern"

Die Veröffentlichung finden Sie als pdf-Datei hier auf unserer Homepage unter Landwirtschaftliches Fachrecht und Beratung / Fachinformationen und Downloads.

 

 

 

 

 

 

 









Datum:   06. Juli 2010