26.01.2023

Aktuelle Kulisse der „Roten Gebiete“ gemäß Düngelandesverordnung 2022:

Zur Prüfung der betrieblichen Betroffenheit und zur Planung/ Vorbereitung der zusätzlichen Anforderungen (z.B. Nmin-Probennahme) kann unten stehend die Liste mit den „roten“ Feldblöcken heruntergeladen werden.

Hinweis:  Die rechtsverbindliche Kulissenzugehörigkeit ergibt sich aus Anlage 2 der Düngelandesverordnung.